Dieser Text ist noch in Arbeit und wird laufend ergänzt! Letzte Änderung am 14.01.2023.

  • Baufenster, überbaubarer Bereich §34 Nachbarschaftsbebauung, Abstände, Bautiefe
  • Entwässerung (Kanalbefahrung, Rigole / Abstand, kein Abstand zum Gebäude nötig bei druckwasserdichtem Keller, Sickermulde bei ungefiltertem Wasser - Gründach aber in Ordnung)
  • Zufahrt: Nur eine und Breite (Strassenbauamt)
  • Garage in Abstandsfläche (Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, max 9m am Nachbargrundstück)
  • Stellplätze (3x für Auto muss nachgewiesen werden, 4x Fahrrad ohne Nachweis)
  • Verweis Baumschutz
  • Architektin Frau D. von Viebrockhaus